Barrierefreies Studieren
Allgemein
- Bereich barrierefreies Studieren des StuRa auf der Website
- Bereich barrierefreies Studieren
- Jede Prüfungsordnung der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen
- sogenannter Nachteilsausgleich
- Grundlage: § 16 Satz 4 HRG
- Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG).
Material
- Broschüre des Studentenwerkes: Studium und Behinderung (pdf ... sehr lesenswert)
- BR Stolperstein: Ich schaff' das schon ...
- BR Stolperstein: Leben mit Behinderung
- BR2 Notizbuch: Inklusion in der Schule
- Empfehlung "Chancengleichheit im Bolognaprozess"