Organe HTW Dresden

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 22. August 2011, 01:04 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Übertrag mit Anpassung aus dem (eigenen Beitrag) im Wiki der KSS)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Organe unserer HTW Dresden, als die Organe der Hochschule, sind durch das SächsHSG geregelt.

Eine Ergänzung oder Änderung durch die Grundordnung HTW Dresden ist nicht bekannt.

zentrale Ebene

gemäß § 80 SächsHSG

Senat

Erweiterter Senat

Rektorat

Fakultätsebene

gemäß § 87 Absatz 4 SächsHSG

Fakultätsrat

Dekanin oder Dekan

Dekanat

Zusammensetzung

Grundsätzlich kann die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten auch in allen vertreten sein. Jedoch gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG betrifft das zwingend nur die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe, also den Senat und den Fakultätsrat.

Siehe auch