Organe HTW Dresden
Die Organe unserer HTW Dresden, als die Organe der Hochschule, sind durch das SächsHSG geregelt.
Eine Ergänzung oder Änderung durch die Grundordnung HTW Dresden ist nicht bekannt.
zentrale Ebene
gemäß § 80 SächsHSG
Senat
Erweiterter Senat
Rektorat
Fakultätsebene
gemäß § 87 Absatz 4 SächsHSG
Fakultätsrat
Dekanin oder Dekan
Dekanat
Zusammensetzung
Grundsätzlich kann die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten auch in allen vertreten sein. Jedoch gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG betrifft das zwingend nur die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe, also den Senat und den Fakultätsrat.