Verwaltungsverfahrensgesetz
Anwendung
Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist Gesetz der BRD.
Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.