Gebäude

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Zugang[Bearbeiten]

Unsere HTW Dresden mit ihren Gebäuden ist als eine Hochschule (gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 Sächsischer Verfassung) allgemein zugänglich.

Schließanlage[Bearbeiten]

Seit der KW 14 2011 hat der Wachdienst eine Anzeige für nicht geschlossene (verriegelte) Außentüren. Das gilt mindestens für den Eingang Friedrich-List-Platz und den Eingang vom Parkplatz. Nach einer Minute (also auch bei einer Zigarettenlänge) erscheint ein gelbe Anzeige im Raum des Wachdienstes. Jedoch ist weiterhin bzw. daher insbesondere darauf zu achtet Türen ordnungsgemäß unverzüglich zu schließen. Im Ausnahmefall, etwa eine Tür soll trotz regulärem Verschluss geöffnet bleiben, sollte dies mit der Person vom Wachdienst entsprechend besprochen werden.

Siehe auch[Bearbeiten]