StuRa Diskussion:Beschluss

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Version vom 19. Oktober 2011, 13:43 Uhr von Conny (Diskussion | Beiträge) (Vorschlag ist ja nicht rechtsverletzend, aber sinnvoll)
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Interpretationshoheit zum Beginn der Gültigkeit eines Beschlusses

Benutzer:Conny,

wie kommst du dazu eine "Richtigstellung der Interpretation von Gern" vorzunehmen? Meinem Beitrag erfolgte auf Zuruf von rechtlich versierten Menschen, die zur Klärung der Frage um Hilfe bat. Ich stelle in Frage, das das bei deiner Änderung auch der Fall ist?

Beim Absatz soll klargestellt werden, wann ein Beschluss Gültigkeit erlangt. Das ist meiner nun nicht mehr klar erkennbar. So kann der falsche Eindruck entstehen, dass erst das Protokoll veröffentlicht sein muss, um Gültigkeit zu erlangen.

Es sei angemerkt, dass ich es bedenklich finde wie Texte interpretiert werden und als scheinbare Wahrheit als Mail an den StuRa vermittelt werden.

Strategische (Erst besinnt's, dann beginnt's!) Grüße von einem Slobbi

-- PaulRiegel 14:02, 19. Okt 2011 (CEST)

Lieber Paul,
danke für deine Nachricht, ich habe jetzt nicht alle Verweise tiefsinierend gelesen. Defakto möchte ich den Inhalt deinen Zuruf nicht abstreiten, erachte aber das vorgeschlagene ;) Verfahren für sinnvoll, da dadurch ein klarer Ablauf festgelegt ist, welche auch bei einer mangelhaften Sitzungsdurchführung für Umsetzungsergebnisse unseres StuRas, seiner Mitarbeiter und Mitglieder führt. Grüße, Conny 14:43, 19. Okt 2011 (CEST).