Organ

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 27. Oktober 2011, 18:43 Uhr von JohannesSchneemann (Diskussion | Beiträge) (Kat Basiswissen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Organe sind juristische Personen und bestehen aus Gremien. Aus der Satzung und Geschäftsordnung ergibt sich wofür und wie sie handeln dürfen. Bei der Haftung unterscheidet man zwischen privatrechtlichen Handeln (§ 89 Abs. 1 BGB, bzw. § 31 BGB) und öffentlich-rechtlichen Handeln (Amtshaftung).

Siehe auch[Bearbeiten]