Diskussion:Wahlordnung der Hochschule
Blockade durch die Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Möglichkeit gemäß § 2 Abs. 3 der WO der HTW Dresden: Viele Kanditaturen der Studis für die Fakultätsräte und Nichtannahme der Wahl mehrmals hintereinander durchführen: Es kann zu keinem Beginn der Amtszeit kommen.