Diskussion:Qualitätsmanagementbeauftragte oder Qualitätsmanagementbeauftragter

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Im Sinne der Lesefreundlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf einen Gebrauch der weiblichen und männlichen Formen verzichtet. Selbstverständlich ist bei der Wahl der Endungen stets beiderlei Geschlecht angesprochen.

Ergo "Qualitätsmanagementbeauftragter"

Soviel Gleichberechtigung ist auch erlaubt.