Verwaltungsverfahrensgesetz
Anwendung[Bearbeiten]
Das Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz VwVfG, ist ein Gesetz der BRD, das Grundsätze zu Verfahren im öffentlichen Bereich regelt.
Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.