Diskussion:Beitragsordnung/Dokument
Änderung von § 3 (2)[Bearbeiten]
Die Überweisung und Abrechnung mit der DVB wird doch jetzt durch den StuRa erledigt. (?) Dies sollten dann auch entsprechend hier geändert werden. Desweiteren ist die Abrechnung bezüglich des SPNV Tickets zu klären.
--Denny 04:22, 12. Mai 2010 (CEST)
- Zustimmung!
- Das kann gegenwärtig nur MartinKamke sagen.
- --PaulRiegel 14:06, 12. Mai 2010 (CEST)
- PS: Es ist zu geil, dass du die Änderung der BO baust. DANK!
- Oh man Martin, schlampig schlampig. Wenn Du das schon der Hoschule entreisen willst dann sollte das hier auch stehen. Laut der aktuellen Ordnung überweißt die Hochschule weiterhin das Geld an die Verkehrsbetriebe. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren auch gut so und sollte nicht geändert werden.
--Denny 19:20, 14. Jul 2010 (CEST)
Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester[Bearbeiten]
Gemeinsam mit DennyMeirich bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:
- prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
- Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung
Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.
--PaulRiegel 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)
- Nachdem ich gerade mit dem StudSek gesprochen habe, ergibt sich kein Unterschied beim Arbeitsaufwand ob alle befreit sind und dann nachkaufen. Oder ob alle das Ticket bekommen und sich befreien müssen. Laut Aussage des StudSek ist das Verhältnis 50:50. Daher wäre der Aufwand gleich.
- --Denny 16:30, 24. Jan 2012 (CET)
Hinweis des Rektors[Bearbeiten]
Im Rahmen der Genehmigung bat Roland Stenzel um die Beachtung und Einarbeitung folgender Hinweise:
- § 11 Abs. 4 Satz 2
- Die eigenständige Entwertung impliziert die Genehmigung nach § 9 Abs. 1.
- Vorschlag: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 ist das Studentensekretariat berechtigt, eine Entwertung des Fahrausweises (Chipkarte) auf Wunsch des Studenten vorzunehmen.
- Ist bereist verändert worden. Von wem? Damit erledigt --Denny 16:35, 24. Jan 2012 (CET)
- § 11 Abs. 2 Satz 3
- Wenn die Studenten selbst verantwortlich sind, dann müssen sie das Nachtragen auf der Chipkarte selbstständig veranlassen. "Sollten" klingt nach, wäre gut, ist aber nicht unbedingt nötig!
- sollten in können geändert und damit erledigt
- --Denny 16:35, 24. Jan 2012 (CET)
- redaktionelle Änderungen
- aktuelles Datum
- § 13 Abs. 4 und folgende Zeilen
- Erledigt --Denny 16:35, 24. Jan 2012 (CET)
wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung[Bearbeiten]
- Beitragspflicht?
- mögliche Formulierung: Jedes Mitglied der Studentenschaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studentenschaft der HTW Dresden verpflichtet.
- zur Erklärung:
- Gemäß der GrundO wird sich lediglich wie folgt auf die BO Bezug hergestellt. Studentinnen und Studenten entrichten Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Näheres regelt der StuRa durch die Beitragsordnung. Im Rahmen der Novellierung entfiel #§ 2 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder | § 2]] Nr. 4 der alten Satzung. Die nochmalige Benennung der Existenz der Beitragspflicht erschien unnötig.
Vorschläge für redaktionelle Änderungen[Bearbeiten]
Salve Denny,
liebe Interessierte,
durch die Änderung fielen mir folgender Vorschläge ein:
- Ersetze in § 3 Abs. 2 Beiträge durch Anteile der Beiträge gemäß § 4 Abs. 2.
- Meiner Meinung nach handelt sich nicht um spezielle Beiträge, sonder Anteile des (einen) gesamtheitlichen Beitrages.
- Erledigt --Denny 15:42, 24. Jan 2012 (CET)
- Ersetze in § 3 Abs. 2 Satz 3 exklusiv des VVO durch ohne VVO.
- Es sollte keine abweichende Formulierung (zu § 4 Abs. 2) verwendet werden.
- Erledigt --Denny 15:42, 24. Jan 2012 (CET)
- Ist es zweckmäßig den jeweiligen Anteil des Beitrages zu benennen und dann nochmal explizit darauf zu verweisen.
- Gute Frage, eigentlich nicht. Erledigt --Denny 15:42, 24. Jan 2012 (CET)
Kollegiale
-- PaulRiegel 07:07, 24. Nov 2011 (CET)
Nachweise zum Antrag[Bearbeiten]
Aus aktuellem Anlasse denke ich es ist sinnvoll wenn wir in die Ordnung aufnehmen in welcher Sprache die Nachweise verfasst sein dürfen. Neben Deutsch sollte Englisch im Allgemein auch kein Problem darstellen.
--Denny 18:12, 11. Jan 2012 (CET)
- Ist es notwendig das in die Beitragsordnung selbst zu schreiben? Reicht das nicht ein Verweis auf § 23 VwVfG (bei der Bearbeitung des Nachweises).
- Sollte der Nachweis beispielsweise eine andere Form der Unleserlichkeit aufweisen, etwa Schriftgröße oder Kontrast, so wäre er auch gültig.
- Unabhängig von Formulierung in der Beitragsordnung selbst, sollte darauf hingewiesen werden, dass das Ausfüllen der Bestätigung (auf der Rückseite) auf dem Antrag (nahezu sprachenunabhängig) möglich ist.
- -- PaulRiegel 07:19, 12. Jan 2012 (CET)
- Was mir in dem Zusammenhang gleich noch einfällt: Wie wäre ein (Ergänzung im) Formular in Englisch, für den Nachweis zur Abwesenheit. (Ich schreibe das gleich hier hin, da es noch keinen Artikel zum Formular für den Antrag zum Semesterticket gibt.
- -- PaulRiegel 07:19, 12. Jan 2012 (CET)
gendering[Bearbeiten]
Salve MarKam und Master Meirich,
wenn ich den Antrag richtig verstehe, so soll das gesamte Dokument Beitragsordnung neu abgestimmt werden. Wie schon Denny Meirich besprochen, unterstütze ich das.
Aber sollte es zur gesamtheitlichen Abstimmung kommen, so sollte die üblichen Formulierungen (also nicht ausschließlich das generisches Maskulinum) des Studentinnen- und Studentenrates verwendet werden. Argumentation dazu kann ich mir bei euch wohl sicherlich ersparen, ihr alten Hasen.
Im Übrigen danke ich euch herzlichst für eure Arbeit. :-*
Notfalls würde ich den Entwurf entsprechend überarbeiten. Bei euch Arbeitsmeisen denke ich jedoch mit Freude, dass das nicht nötig wird. :-)
Kollegiale
-- PaulRiegel 02:34, 18. Jan 2012 (CET)
- Erledigt --Denny 16:26, 24. Jan 2012 (CET)
Stelle zur Genehmigung des Urlaubssemesters irrelevant[Bearbeiten]
§ 8 Befreiung Abs. 2 Nr. 1 lautet:
- Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern der Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde, auf Antrag befreit werden.
Ich schlage vor: Streiche vom Studentensekretariat!
Es ist nicht notwendig zu benennen, wer das Urlaubssemester genehmigt. Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob nur das StudSek das machen darf. Sicherlich dürften das auch höher Stelle, etwa das DezStud oder die Kanzlerin.
-- PaulRiegel 16:16, 23. Jan 2012 (CET)
- Erledigt --Denny 16:27, 24. Jan 2012 (CET)
Rückerstattung/Nachkauf bis 15. Januar/Juni[Bearbeiten]
Es muss geklärt werden, wie mit Anträgen zur Rückerstattung bzw. zum Nachkauf umgegegangen werden soll. Derzeit reicht es aus, wenn der Antrag bis zum Stichtag vorliegt und die anderen Unterlagen später nachgeliefert werden.
Die Hochschule kann nach dem 15. keine Änderungen am Ticket mehr durchführen. (Teilweise auch eher -- dieses Jahr war der 15. Januar ein Sonntag, die Geräte wurden schon am 12. Januar abends umgestellt)
Die Beitragsordnung sollte klären, dass da z.B. alle Unterlagen bis zum 10. vorliegen müssen. Für die aktuellen Anträge die noch unvollständig sind muss sowieso eine Sonderlösung gefunden werden. HermannLorenz 15:22, 26. Jan 2012 (CET)
- Mein Vorschlag zum Verfahren: Die bisherige Regelung bleibt erhalten und wird um folgende Sätze zwei und drei ergänzt. "2Sofern die Nachweise im Fall der Nummer 2 im Wintersemester nicht spätestens zum 31.12. und im Sommersemester bis zum XX. Juni dem StuRa vorliegen kann aus technischen Gründen keine Entwertung des Semestertickets (Chipkarte) mehr erfolgen. 3Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rückerstattung nur möglich wenn der Student oder die Studentin das Semesterticket bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des zu erstattenden Semesters im StuRa hinterlegt." --Denny 12:23, 31. Jan 2012 (CET)
- Mein Vorschlag:
2Sofern die Nachweise im Fall der Nummer 2 im Wintersemester nicht spätestens zum 31.12. und im Sommersemester bis zum
XX. Juni31. Mai dem StuRa vorliegen,kann aus technischen Gründen keine Entwertung des Semestertickets (Chipkarte) mehr erfolgen. 3Ab diesem Zeitpunktist eine Rückerstattung nur möglich, wenn der Student oder die Studentin das Semesterticket bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des zu erstattenden Semesters im StuRa hinterlegt.
- Die Gründe warum das so ist müssen ja nicht in den Text. Das kommt eher (hier) in die Begründung. Dumme Idee? -- HermannLorenz 15:16, 31. Jan 2012 (CET)