Parallelstudium
Grundlage
- § 18 Absatz 2 Nummer 5 SächsHSG
- ImmaO (unserer HTW Dresden)
- ImmaO der TU Dresden
- § 8 Absatz 3 ImmaO der TU Dresden
- § 18 Übergangsregelungen ImmaO der TU Dresden Änderungen
an anderen Hochschulen
an einzelnen anderen Hochschulen
TU Dresden
Der folgende Abschnitt behandelt die Immatrikulation als Nebenhörerin oder Nebenhörer (Parallelstudium) an der TU Dresden.
- Was bringt das?
- Damit kann man Prüfungen und Module an der TU Dresden absolvieren und diese ggf. an der HTW Dresden anerkennen lassen.
- Man kann ggf. ein weiteren vollwertigen Abschluss erreichen.
- Ggf. die bessere Note anerkennen lassen (z.B. durch umschreiben des Titels)
- Mehr Prüfungsversuche gleicher Module =)
- Welcher Semesterbeitrag ist zu zahlen?
- Ganz einfach: Semesterbeitrag unserer HTW Dresden
- Wie funktioniert es?
- Antrag auf Zulassung als Nebenhörer ausfüllen
- Unterschreiben lassen von der zugehörigen Fakultät der TU Dresden (z.B. Studienfachberatung der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik)
- Sofern das Grundstudium beendet ist im Online-Portal für zulassungsfreie Studiengänge - höhere Fachsemester bewerben
- der TU Dresden zusenden