Überweisung

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Zeichnungen von Überweisungen[Bearbeiten]

Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen. So ist eine Kontrolle des A-Zeichnung durch die B-Zeichnung gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.

Berechtigung[Bearbeiten]

A-Zeichnungsberechtigung[Bearbeiten]

B-Zeichnungsberechtigung[Bearbeiten]

Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung als Mitzeichnung Finanzen gewählt werden.

Siehe auch[Bearbeiten]