Fundbüro
Der StuRa führt für die Hochschule das Fundbüro.
Verfahrensweise
bei Annahme von Fundsachen
Studentenausweise werden im Studentensekretariat gesammelt!
- Fundsache im Fundbuch (analog) eintragen
- Datum/Uhrzeit wann gefunden
- Ort wo gefunden
- Finder
- Art der Fundsache mit Beschreibung (z.B. Farbe, Modellnummer…)
- Zettel mit den selben Daten verfassen (lesbar!)
- Fundsache und Zettel in einen entsprechenden Zipp-Beutel legen und verschließen
- An entsprechender Stelle ablegen:
- wertvolle Dinge (wie Handys, Laptops, Portemonnaies, …) im Stahlschrank ablegen
- Ist kein Zugang zum Stahlschrank möglich, steht das Fach über der Garderobe in der Z123 zur Verfügung. Dabei wird die Fundsache reingetan und abgeschlossen. Der Entgegennehmende verwahrt den Schlüssel bis ein Zugang zum Stahlschrank wieder möglich ist.
- Alles andere wird im Raum Z124 deponiert. Dort ist im Schrank neben der Eingangstür eine Kiste mit der Beschriftung des jeweiligen Kalenderjahres. Da kommt alles rein.
- wertvolle Dinge (wie Handys, Laptops, Portemonnaies, …) im Stahlschrank ablegen
bei Ausgabe von Fundsachen
Es werden keine Suchanfragen entgegengenommen. (Wir informieren also nicht, wenn etwas bei uns abgegeben wird.)
- Nachfragen, was wann wo verloren wurde.
- Im Fundbuch nachsehen, ob dementsprechend etwas dokumentiert ist. Dabei darf der Suchende nicht ins Fundbuch reinsehen!
- Gibt es so etwas nicht:
- Darum bitten in einer Woche nochmal nachzufragen, wenn es erst kürzlich verloren wurde.
- Auf das Fundbüro des Laborbereichs der Fakultät Informatik verweisen, wenn der Student aus der Fakultät Informatik stammt.
- Gibt es so etwas, dann näher beschreiben lassen und wenn es glaubwürdig ist die Fundsache aushändigen. Im Fundbuch werden dann die restlichen Spalten ausgefüllt.
- Datum wann ausgegeben
- An wen ausgegeben, entweder
- Namen und Bibliotheksnummer (nicht Matrikelnummer!) wenn es ein Student ist (ist durch Studentenausweis nachzuweisen) oder
- Namen und Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort mit Personalausweis nachzuweisen).
- Gibt es so etwas nicht:
mit nicht abgeholten Fundsachen
Liegen Fundsachen mehr als ein Jahr im StuRa, werden die Fundsachen durch Beschluss entsorgt.