Musterstudienordnung Diplom
- Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2011 (SächsGVBl. S. 380, 391) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
§ 1 Geltungsbereich[Bearbeiten]
- Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung der Fakultät Name der HTW Dresden.
§ 2 Ziel des Studiums[Bearbeiten]
- Der Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung ist ein international ausgerichteter, praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Studiengang mit integriertem Auslandsaufenthalt. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Für den länderübergreifend ausgebildeten Führungsnachwuchs sollen folgende Qualifikationen erreicht werden:
- Kenntnis der Rahmenbedingungen des internationalen Geschäfts,
- Beherrschung praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Methoden und Instrumente zur Lösung internationaler Managementaufgaben,
- Verhandlungssicheres Beherrschen von mehreren Fremdsprachen,
- Berufserfahrung im Ausland im Rahmen des dortigen Praktikums und
- Umgang mit fremden sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Lebenswelten.
- Der Studiengang fördert neben fachlicher auch methodische und soziale Kompetenz der Studierenden zur erfolgreichen Bewältigung zukünftiger beruflicher Herausforderungen. Die Vermittlung entsprechender Fähigkeiten findet dabei sowohl in der Fachausbildung als auch in ergänzenden obligatorischen und/oder wahlobligatorischen Lehrmodulen statt.
- Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen der weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang Name an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengängen an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen.
- Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interkulturelle Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbstständigen Denken und Arbeiten.
§ 3 Zugangsvoraussetzungen[Bearbeiten]
- Generelle Zugangsvoraussetzungen zum Studium im Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung ist/sind
die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die Meisterprüfung, eine Berechtigung zum Studium gem. § 17 Abs. 5 SächsHSG oder eine von der HTW Dresden als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und gute Kenntnisse in Englisch und Französisch. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife und der Meisterprüfung berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung.
§ 4 Aufbau des Studiums[Bearbeiten]
- Das Studium im Diplomstudiengang XXX an der HTW Dresden ist ein Direktstudium. Es wird in den Studienrichtungen CCC und DDD angeboten. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und kann im Vollzeit- oder im Teilzeitstudium absolviert werden. Die Regelstudienzeit für das Vollzeitstudium beträgt acht Semester. Das Teilzeitstudium sollte in 16 Semestern abgeschlossen werden. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Im Vollzeitstudium werden die ersten sechs Studiensemester an der HTW Dresden in Form von Präsenz- und Selbststudium absolviert. Das praktische Studiensemester wird durch geeignete organisatorische Maßnahmen in Abstimmung mit dem Praxispartner von der Hochschule betreut. Außerdem wird eine Diplomarbeit angefertigt.
- Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. Sofern Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen sind (Prüfungsvorleistungen), wird dies im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) ausgewiesen.
- Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen.
- Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht in der Regel einem studentischen Arbeitsaufwand von 25-30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Jedes Modul entspricht in der Regel fünf ECTS Credits. Pro Semester werden insgesamt 30 Credits vergeben, die einem Arbeitsaufwand von 750-900 Zeitstunden entsprechen. Im Teilzeitstudium kann davon abgewichen werden.
- Jedes Modul besteht aus einem Präsenzstudium von vier Semesterwochenstunden und einem durch den Lehrenden in Inhalt und Dauer der Arbeitsbelastung für die Studierenden festgelegten Selbststudium. Oder: Die Anzahl der Semesterwochenstunden pro Modul ist aus dem Studienablaufplan (Anlage 1) ersichtlich.
§ 5 Praktisches Studiensemester[Bearbeiten]
- Das praktische Studiensemester, das im fünften Semester in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis durchgeführt wird, hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung und wird durch einen Praktikumsbericht/Beleg abgeschlossen.
- Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung.
§ 6 Studienablaufplan[Bearbeiten]
- Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums im Vollzeitmodus.
§ 7 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen[Bearbeiten]
- Die Module des Diplomstudiengangs XXX werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert:
- Dauer und Angebotsturnus des Moduls/Modulart,
- Arbeitsaufwand (work load),
- Lehrgebiete und Lehrformen,
- Leistungspunkte (Credits),
- Voraussetzungen für die Teilnahme,
- Lernziele/Kompetenzen,
- Inhalte,
- Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen,
- Lernmittel,
- Verwendbarkeit des Moduls.
- Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite der Fakultät YYY eingesehen werden.
- Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben.
- An Lehrveranstaltungen werden im Diplomstudiengang XXX an der HTW Dresden unterschieden:
- Vorlesungen,
- Übungen und Seminare,
- Praktika/Laborpraktika.
- Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbstständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Diplomarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Zusätzlich sollen im Rahmen von Projektseminaren fachspezifische und/oder fachübergreifende Qualifikationen vermittelt werden. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Laborpraktika ein, die zum Erwerb stofflicher Kenntnisse und analytischer Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor realisiert.
- Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus der Anlage (Studienablaufplan), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Zu diesen zählen auch die Angebote des Studium Integrale. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs/seiner Studienrichtung/seines Studienschwerpunkts bestanden hat, kann nach Mitteilung zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung an das Prüfungsamt ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen.
- Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät YYY angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden.
- Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze u.s.w.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus/nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 3 und 4 teilt der Dekan/das Dekanat den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können.
§ 8 Tutorium[Bearbeiten]
- Der Diplomstudiengang XXX bietet für Studierende besonders in den ersten Semestern ein Tutorium an. Dieses Tutorium bietet eine Orientierungshilfe und wird von Studierenden höherer Fachsemester durchgeführt.
§ 9 Studienberatung[Bearbeiten]
- Die studienbegleitende fachliche Beratung wird an der Fakultät YYY der HTW Dresden durch Professoren und Mitarbeiter/den Studiendekan durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen.
- Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen müssen.
§ 10 Studienabschluss[Bearbeiten]
- Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang XXX festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert.
- Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (180 ECTS Credits), des praktischen Studiensemesters (30 ECTS Credits) und der Diplomarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 240 ECTS Credits.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums wird der Hochschulgrad
Diplom-Ingenieur/in (FH), Dipl.-Ing. (FH) in der Fachrichtung XXX Diplom-Wirtschaftsinformatiker/in (FH), Dipl.-Wirt.-Inf. (FH) verliehen.
§ 11 Übergangsbestimmungen[Bearbeiten]
- Für Studierende, die im Wintersemester ####/## oder früher immatrikuliert wurden, gilt die Studienordnung des Diplomstudiengangs XXX vom ##.##.####.
§ 12 Inkrafttreten[Bearbeiten]
- Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester ####/## im Diplomstudiengang XXX an der HTW Dresden aufnehmen.
- Die Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät YYY am ##.##.#### beschlossen und vom Rektorat der HTW Dresden am ##.##.#### genehmigt. Sie tritt am ##.##.#### in Kraft und wird veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vom … außer Kraft.
- Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Name der Fakultät vom ##.##.#### und der Genehmigung des Rektorates der HTW Dresden vom ##.##.####.
Dresden, den …
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
Rektor