Musterstudienordnung Master

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  • Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2011 (SächsGVBl. S. 380, 391) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.

§ 1 Geltungsbereich[Bearbeiten]

  • Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung der Fakultät Name der HTW Dresden.


§ 2 Ziel des Studiums[Bearbeiten]

  1. Der Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung hat eine Ausbildung zum Ziel, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Die Absolventen sollen befähigt werden,
    • als Manager eine globale Perspektive einzunehmen,
    • in Führungspositionen international tätiger Unternehmen im In- und Ausland zu handeln und zu entscheiden,
    • dabei die Interdependenzen betriebswirtschaftlicher, technischer, sozialer und interkultureller Einflussfaktoren zu beachten und
    • in Geschäftsprozessen am Brückenschlag verschiedener Kulturen mitzuwirken.
  2. Ziel und Eckwerte des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung kommen des Weiteren in der Aufteilung des modularisierten Curriculums in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zum Ausdruck. Die Pflichtmodule sollen den Studierenden verdeutlichen, dass Management als ganzheitlicher Prozess zu verstehen ist, die Wahlpflichtmodule sollen mit einem breiten Angebotsspektrum auch branchenspezifische und funktionale Spezialisierungen ermöglichen.
  3. Der verliehene Mastergrad eröffnet nach erfolgreicher Akkreditierung den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, bietet berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und ebnet zugleich im In- und Ausland den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion.


§ 3 Zugangsvoraussetzungen[Bearbeiten]

  1. Generelle Zugangsvoraussetzung zum Studium im Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf dem Gebiet Studiengangsbezeichnung oder auf einem anderen wirtschaftswissenschaftlich orientierten Gebiet mit starkem internationalen Bezug und einem ausgeprägten Anteil an betriebswirtschaftlicher Ausbildung. In diesem letzteren Fall muss die Eignung im Prüfungsausschuss der Fakultät YYY anerkannt werden.
  2. Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang können an einer Hochschule des In- oder Auslandes erworben worden sein. Der Prüfungsausschuss der Fakultät YYY kontrolliert die Erfüllung der Voraussetzungen.
  3. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze findet ein Auswahlverfahren statt, in dem festgestellt wird, ob die persönlichen, fachlichen, interkulturellen und sprachlichen Voraussetzungen gegeben sind, um das Studienziel zu erreichen. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens führt der Studiengang Studiengangsbezeichnung ein Auswahlgespräch durch. Der Bewerber erhält eine Bescheinigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Teilnahme am Auswahlgespräch. Die Bewerbung zum Studium setzt die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlgespräch voraus.


§ 4 Aufbau des Studiums[Bearbeiten]

  1. Das Studium im Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung an der HTW Dresden ist ein Direktstudium. Es wird in den Studienrichtungen CCC und DDD angeboten. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und kann im Vollzeit- oder im Teilzeitstudium absolviert werden. Die Regelstudienzeit für das Vollzeitstudium beträgt vier Semester, wovon zwei im Ausland zu absolvieren sind. Das Teilzeitstudium sollte in acht Semestern abgeschlossen werden. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  2. Die beiden ersten Studiensemester erfolgen in Form von Präsenz- und Selbststudium. Das dritte Studiensemester wird in einem vom Niveau her vergleichbaren Studienprogramm einer ausländischen Partnerhochschule des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung der HTW Dresden absolviert. Im vierten Studiensemester wird ein themengebundenes Projektstudium absolviert, das von der HTW Dresden betreut wird, wobei diese Betreuung durch geeignete organisatorische Maßnahmen, ggf. in Abstimmung mit der ausländischen Partnerhochschule, sichergestellt wird und eine Masterarbeit angefertigt und mündlich verteidigt. Letztere sollte mit dem themengebundenen Projektstudium vorzugsweise im Ausland verbunden werden.
  3. Das Auslandsstudium wird an einer Partnerhochschule des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung der HTW Dresden absolviert und darf nur dann begonnen werden, wenn höchstens eine der in den vier ersten Studiensemestern im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Modulprüfungen nicht erbracht wurde. Ein Anspruch auf das Auslandsstudium an einer bestimmten Partnerhochschule besteht nicht, jedoch werden die Interessen der Studierenden weitgehend berücksichtigt.
  4. Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. Sofern Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen sind (Prüfungsvorleistungen), wird dies im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) ausgewiesen.
  5. Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen.
  6. Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht in der Regel einem studentischen Arbeitsaufwand von 25-30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Jedes Modul entspricht in der Regel fünf ECTS Credits. Pro Semester werden insgesamt 30 Credits vergeben, die einem Arbeitsaufwand von 750-900 Zeitstunden entsprechen. Im Teilzeitstudium kann davon abgewichen werden.
  7. Jedes Modul besteht aus einem Präsenzstudium von vier Semesterwochenstunden und einem durch den Lehrenden in Inhalt und Dauer der Arbeitsbelastung für die Studierenden festgelegten Selbststudium. Oder: Die Anzahl der Semesterwochenstunden pro Modul ist aus dem Studienablaufplan (Anlage 1) ersichtlich.


§ 5 Berufspraktische Tätigkeit[Bearbeiten]

  1. Die berufspraktische Tätigkeit, die in der Regel im dritten Semester in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis durchgeführt wird, hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung und wird durch einen Praktikumsbericht/Beleg abgeschlossen.
  2. Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung für den Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung.


(oder)

§ 5 Themengebundenes Projektstudium[Bearbeiten]

  1. Das themengebundene Projektstudium wird im vierten Studiensemester im Ausland absolviert und hat einen Gesamtumfang von 20 Wochen. Es ermöglicht das Sammeln von praktischen Erfahrungen in ausländischen Unternehmen, die Festigung von fachsprachlichen Fertigkeiten und macht mit den Anforderungen und Einsatzgebieten künftiger Berufsfelder vertraut.
  2. Die Beschaffung eines geeigneten Ausbildungsplatzes für das themengebundene Projektstudium obliegt den Studierenden. Die Praxisstelle ist von dem Studierenden vorzuschlagen und durch den Praktikumsbeauftragten der Fakultät zu bestätigen; dieser wirkt bei der Auswahl mit. Die Fakultät YYY der HTW Dresden und die ausländischen Partnerhochschulen des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung führen Verzeichnisse geeigneter Praxisstellen.
  3. Das themengebundene Projektstudium darf nur dann begonnen werden, wenn der Studierende in den drei ersten Studiensemestern mindestens 80 ECTS Credits erbracht hat.
  4. Neben der im themengebundenen Projektstudium zu bearbeitenden Projektstudiumsarbeit ist die Masterarbeit anzufertigen. Dabei wird der Student von einem Professor der HTW Dresden betreut.
  5. Für das Modul themengebundenes Projektstudium werden 30 ECTS Credits vergeben, dabei entspricht der Arbeitsaufwand für die Projektstudiumsarbeit 18 ETCS Credits und der für die Masterarbeit 12 ECTS Credits.
  6. Weitere Einzelheiten regelt die „Ordnung für das themengebundene Projektstudium“.


§ 6 Studienablaufplan[Bearbeiten]

  1. Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums im Vollzeitmodus.
  2. Im Auslandsstudium gilt als Studienplan das jeweilige Studienprogramm, das in Absprache mit dem Betreuer der HTW Dresden und der ausländischen Partnerhochschule in einem Learning Agreement festgelegt wurde und ggf. in einer Kooperationsvereinbarung verankert ist.

§ 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen[Bearbeiten]

  1. Die Module des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert:
    • Dauer und Angebotsturnus des Moduls/Modulart,
    • Arbeitsaufwand (work load),
    • Lehrgebiete und Lehrformen,
    • Leistungspunkte (Credits),
    • Voraussetzungen für die Teilnahme,
    • Lernziele/Kompetenzen,
    • Inhalte,
    • Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen,
    • Lernmittel,
    • Verwendbarkeit des Moduls.
    • Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite der Fakultät YYY eingesehen werden.
  2. Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben.
  3. An Lehrveranstaltungen werden im Masterstudiengang XXX an der HTW Dresden unterschieden:
    • Vorlesungen,
    • Übungen und Seminare,
    • Praktika/Laborpraktika.
  4. Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbstständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Masterarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Zusätzlich sollen im Rahmen von Projektseminaren fachspezifische und/oder fachübergreifende Qualifikationen vermittelt werden. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Laborpraktika ein, die zum Erwerb stofflicher Kenntnisse und analytischer Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor realisiert.
  5. Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus der Anlage (Studienablaufplan), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Zu diesen zählen auch die Angebote des Studium Integrale. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs/seiner Studienrichtung/seines Studienschwerpunkts bestanden hat, kann nach Mitteilung zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung an das Prüfungsamt ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen.
  6. Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät YYY angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden.
  7. Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze u.s.w.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus/nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 3 und 4 teilt der Dekan/das Dekanat den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können.


§ 8 Tutorium[Bearbeiten]

  • Der Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung bietet für Studierende besonders in den ersten Semestern ein Tutorium an. Dieses Tutorium bietet eine Orientierungshilfe und wird von Studierenden höherer Fachsemester durchgeführt.


§ 9 Studienberatung[Bearbeiten]

  1. Die studienbegleitende fachliche Beratung wird an der Fakultät YYY der HTW Dresden durch Professoren und Mitarbeiter/den Studiendekan durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen.
  2. Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen müssen.


§ 10 Studienabschluss[Bearbeiten]

  1. Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang XXX festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert.
  2. Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (90 ECTS Credits) und der Masterarbeit (30 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 120 ECTS Credits.
  3. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad Master of Arts, M.A. verliehen.


§ 11 Übergangsbestimmungen[Bearbeiten]

  • Für Studierende, die im Wintersemester ####/## oder früher immatrikuliert wurden, gilt die Studienordnung des Masterstudiengangs Studiengangsbezeichnung vom ##.##.####.


§ 12 Inkrafttreten[Bearbeiten]

  • Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester ####/## im Masterstudiengang Studiengangsbezeichnung an der HTW Dresden aufnehmen.
  • Die Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät YYY am ##.##.#### beschlossen und vom Rektorat der HTW Dresden am ##.##.#### genehmigt. Sie tritt am ##.##.#### in Kraft und wird veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vom … außer Kraft.
  • Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Name der Fakultät vom ##.##.#### und der Genehmigung des Rektorates der HTW Dresden vom ##.##.####.


Dresden, den …




Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel Rektor