Rücklage
Der StuRa kann und soll für die Studentinnen- und Studentenschaft, aber auch die FSRä für ihre jeweilige Fachschaft gemäß § 13 FO Rücklagen bilden.
Der StuRa kann und soll für die Studentinnen- und Studentenschaft, aber auch die FSRä für ihre jeweilige Fachschaft gemäß § 13 FO Rücklagen bilden.