StuRa:Forderungskatalog

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
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HTW Dresden

  • Nutzungsmöglichkeit einiger Rechnerlabore der Fakultät Informatik/Mathematik für alle Studentinnen und Studenten als zentrale Rechnerlabore, besonders für die Zeiträume in denen die Rechnerlabore der anderen Fakultäten geschlossen haben.
  • Abschaffung des Laufzettels (pdf) für Freischüsse
    • heutzutage einfach in Software realisierbar
    • eigentlich Aufgabe des Prüfungsamtes
    • evtl. gleich automatische Freigabe von Prüfungen, sobald für diese alle Vorprüfungen bestanden sind
      • Information an Studi über seine (jetzt) mgl. Prüfungen?
      • Anreiz Freischuss zu nutzen und damit Verkürzung der Studiendauer
  • Zugang zu Hochschul(fach)laboren für Studenten
    • Einweisung und Brandschutz
    • Ermöglichung eigener Seitenprojekte und Forschung, damit Einführung und Praxis im wissenschaftlichen Arbeiten
  • Möglichkeit für Studentische Forschung
  • Informationen über Änderung von Formularen
  • Bekanntgabe von Beschlüssen des Rektorats, die die StudentInnen und den StuRa betreffen
  • Die Hochschule muss für eigene Veranstalltungen (z.B.: Erstsemestereinführung, DiesAcademicus, .....) den Hauptteil der Finanzen stellen
    • Der StuRa sollte eine unterstützende Stellung einnehmen, um nicht mehr alleiniger Finanzgeber zu sein
  • Begründung und Aufschlüsselung von Gebühren seitens des Rektorats
    • Ggf. Abschaffung von Gebühren
  • Uni-Sex..... ähm Unisex Toiletten
  • Mehr Raum für den StuRa
    • Der StuRa gelangt langsam aber sich an seine kapazitiven Grenzen (z.B.: Lager)
    • Auch ist die Lage im Raum Z124 beengend, vor allem wenn mehr Mitglieder akquiriert werden sollen

Muster-SPO

  • Beschränkung der Wiederholbarkeit von PVL abschaffen
    • Die gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG mögliche Beschränkung ist nur eine Option.
    • Eine Einschränkung der Wiederholbarkeit widerspricht dem Charakter einer PVL.
    • So werden PVL zu tatsächlichen und damit zusätzlichen Prüfung gemacht. Studierende werden gleichermaßen gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 7 exmatrikuliert.