Hochschulrahmengesetz
Das Hochschulrahmengesetz, kurz HRG, gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt.
Entstehung[Bearbeiten]
Entwicklung[Bearbeiten]
Abschaffung[Bearbeiten]
Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) das HRG abzuschaffen.
Wiki[Bearbeiten]
- Interwiki: [[hrg:
$nummer-des-paragrafen
]]