Rektorat/studentische Vertretung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 20. August 2013, 17:13 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (PaulRiegel verschob Seite Rektorat/Mitglieder/Studentin oder Student nach Rektorat/studentische Vertretung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dieser Artikel soll das mögliche Amt studentischer Mitglieder im Rektorat beschreiben.

Prorektorin oder Prorektor[Bearbeiten]

Beispiele Prorektorin oder Prorektor[Bearbeiten]

Fachhochschule Eberswalde[Bearbeiten]
Universität Rostock[Bearbeiten]

studentisches Mitglied im Rektorat HTW Dresden[Bearbeiten]

mögliche Grundlage in der Grundordnung HTW Dresden[Bearbeiten]
Möglichkeiten und Unmöglichkeiten gemäß SächsHSFG[Bearbeiten]

Konsulin oder Konsul[Bearbeiten]

Der Unterschied zu Amt als studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor ist, dass dieses Mitglied des Rektorates kein Stimmrecht hat. Die studentische Konsulin oder studentische Konsul habe "nur" beratende Funktion. Sie oder er sind aber "richtiges" Mitglied im Organ Rektorat und haben sonst alle Rechte. Vergleichbar ist das mit dem Wirken der Beauftragung Gleichstellung HTW Dresden oder Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden im Senat.

Auch wenn das Stimmrecht ein wichtiges Instrument zur Mitbestimmung ist, so wäre das wohl ein Schritt in die Richtung studentische Mitwirkung im Rektorat. Aktuell wäre leider ohnehin davon auszugehen, dass die studentische Prorektorin oder der studentischer Prorektor ohnehin sich höchstens dem "geschlossen" Abstimmungsergebnissen anschließen könnte oder überstimmt wird. Das ist natürlich eher Mutmaßung, denn Protokolle des Rektorates werden nicht veröffentlicht. Aber eben genau diese Thematik könnte mit einer studentischen Konsulin oder einem studentischen Konsul aufgebrochen werden.

Universität Leipzig[Bearbeiten]