Diskussion:Wahlordnung
gleichzeitige Wahl
Hallo Leute,
welche Wahl ist [1] hier gemeint? Grüße, Conny 14:02, 27. Mai 2009 (CEST).
In der alten Fassung war ein Verweiss auf die Wahlordnung der HTW, der nun fehlt??? Wir wählen zeitgleich mit der HTW zusammen....Lg Diana
Ähm ... ich versteh die Aussage nicht, Diana! Was ist denn nun mit dem Satz gemeint gewesen? Einen Punkt 4 gab es in der letzten aktuellen Fassung nicht, daher hab ich den Satz mal raus genommen ... Aber was war damit gemeint? Bzw ist es so jetzt in Ordnung? Mal ganz allgemein gefragt? Müßte ja nun alles soweit passen, dass es verabschiedet werden kann, richtig? ... Thomas
In § 2 Zeile 16 müsste folgendes drinne stehen
"Die Wahl zum Fachschaftsrat nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 wird zeitgleich in nach Fachschaften getrennten Wahlgängen durchgeführt. Im Übrigen wird die Wahl gemeinsam mit den Wahlen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Wahlordnung der HTW Dresden durchgeführt."
Das muss auch so drinne stehen bleiben. Schau mal was in der WO der HTW Dresden steht. Das war so ausgemacht mit der Kanzlerin, damit die nämlich auch den ganzen Aufwand für uns zur Wahl gleich mitmacht und wir das nicht alles am Bennel *gg* haben.
Lg
Diana
kurze Zwischenfrage... sollte es beispielsweise bei §19 (1) nicht besser heißen "Studentenschaft der HTW" statt nur "Studentenschaft"?
Gruß Tretti
Lesevorgang
Sohsen, wer jetzt meine Notizen aus dem Lesen einbringen und die letzten Zeilen lesen. Grüße, Conny 19:09, 28. Mai 2009 (CEST).
Endkontrolle
So denn, dann bitte ich mal alle, nochmal kurz da drüber zu lesen, ob es soweit alles in Ordnung ist, so dass die Sprecher das ganze morgen unterschreiben und veröffentlichen können. Eigentlich sollte das ganze nun als Wahlordnung durchgehen!
Sollten grobe Änderungswünsche bestehen (Z.B. solche, die die ganze Wahl wieder umkrempeln), so bitte ich darum, diese hier Nieder zu schreiben und einen Änderungsantrag für die Sitzung in knapp 2 Wochen zu stellen.
Thomas
Gedanken von Paul
Ausgelagert aus Gesetzestext. Conny 22:28, 28. Mai 2009 (CEST).
Zweifelhafte Verweise
Bezugnehmend auf § 19 Abs. 2 erscheint mir der Verweis falsch. Bitte ändern! --PaulRiegel 11:13, 29. Mai 2009 (CEST)
Wählerverzeichnis ist anonym
PaulRiegel 21:56, 5. Okt 2009 (CEST):
Aktuell ist gemäß § 4 Wählerverzeichnis das Verzeichnis anonym, denn es beinhaltet nur s-Nummern der Wahlberechtigten. Das ist ein Fehler in der Konzeption, denn hierbei soll allen Wahlberechtigten ersichtlich werden wer stimmberechtigt ist. Dieser muss unverzüglich, jedoch spätestens vor dem Beginn der Fristen zur ersten Wahl, geändert werden.