Schwerbehindertenvertretung HTW Dresden
Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, an unserer HTW Dresden ist anscheinend ein Teil des Personalrates. Sie muss wohl gemäß §§ 93 bis 100 SGB IX gewählt werden.
Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, an unserer HTW Dresden ist anscheinend ein Teil des Personalrates. Sie muss wohl gemäß §§ 93 bis 100 SGB IX gewählt werden.