Wahlen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 29. Oktober 2009, 16:32 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (→‎Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft: angefangen zu schreiben, vergessen zu speichern, nun erstmal Inhalt sichern)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige Wahlordnung. Diese kann auch von der Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die Hochschulwahlen leitenden Person.

Wahlleitung Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der Wahlordnung.

Wahlen der FSRs

Die Wahl FSRs sollte gemeinsam mit der Wahl zum erweiterten Senat unserer HTW Dresden stattfinden. Eigentlich ist die Studentinnen- und Studentenschaft allein für die Durchführung der Wahl zuständig. Da aber bei der Wahl zum erweiterten Senat studentischen Mitglieder jährlich, wie alle studentischen Mitglieder für alle Organe, gewählt werden müssen kann der Aufwand gemeinsam und teilweise auch durch unsere HTW Dresden bewältigt werden.

Schreiben

Wahlausschreibung FSR-Wahlen

Wahlausschreibung StuRa-Wahlen

Wahlvorschlag für Fachschaftsrat

Wahlbenachrichtigung für Fachschaftsräte

Wahlbekanntgabe Fachschaftsräte

Wahlen der Organe der Hochschule

Wahlordnung HTW Dresden

Zuständigkeit

siehe Übersicht

= Wahlleitung Hochschulwahlen

Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.