Wahlen
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Die Studentinnen und Studentenschaft hat aber eine unabhängige Wahlordnung. Diese kann auch von der Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] abweichen. Es erscheint empfehlenswert die Änderungen frühzeitig mit der für die Hochschulwahlen leitenden Person.
Wahlleitung Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
Das Amt der Wahlleiterin oder des Wahlleiters ergibt sich gegenwärtig noch aus der Wahlordnung.
Wahlen der FSRs
Die Wahl FSRs sollte gemeinsam mit der Wahl zum erweiterten Senat unserer HTW Dresden stattfinden. Eigentlich ist die Studentinnen- und Studentenschaft allein für die Durchführung der Wahl zuständig. Da aber bei der Wahl zum erweiterten Senat studentischen Mitglieder jährlich, wie alle studentischen Mitglieder für alle Organe, gewählt werden müssen kann der Aufwand gemeinsam und teilweise auch durch unsere HTW Dresden bewältigt werden.
Schreiben
Wahlausschreibung FSR-Wahlen
Wahlausschreibung StuRa-Wahlen
Wahlvorschlag für Fachschaftsrat
Wahlbenachrichtigung für Fachschaftsräte
Wahlbekanntgabe Fachschaftsräte
Wahlen der Organe der Hochschule
Wahlordnung HTW Dresden
Zuständigkeit
= Wahlleitung Hochschulwahlen
Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.