Abrechnung

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Verbrauchsgüter

Üblicher Weise erfolgt die Abrechnungen mit Rechnung (Kassenbeleg) bei den Angestellten und führen meist zur Auszahlung von Bargeld.

Sollte keine persönliche Abrechnungen vorgenommen werden können, so kann die Rechnung (Kassenbeleg) mit einem angefügten Zettel ins Fach den Angestellten gelegt werden. Vermerkt auf dem angefügten Zettel:

Wurde bezahlt von ... .
Bitte
  • bar am Datum um Uhrzeit
  • per Überweisung
zurückerstatten.

Reisekosten

Siehe auch