Wahlen
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft
Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
Wahlen der Organe der Hochschule
Wahlordnung HTW Dresden
Zuständigkeit
Wahlleitung Hochschulwahlen
Gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden leitet die Kanzlerin die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der Gremienbetreuung HTW Dresden. Das gilt aber alles nicht für die rein studentischen Wahlen.