Benutzer:HendrikWobst/Notizen/Ordnungen
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stud. GrundO
§5 Abs. 4 : FSR-gewählte werden StuRa-KandidatInnen in diesem vorgezogen :( &! wie ansonsten StuRa-Mitglieder dieses FSR in solch einem Fall wählen?§5 Abs. 4 : Muss das in die Wahlordnung?- §10 Abs. 2 Nr.2 : Zeitlich so safe?
- in Erklärung: Ordnung geltend für Unterorgane...
- Präsidium/Sitzungsleitung/Sitzungsvorstand als eigens Organ
- Änderung GruO: Verfahren und Mehrheit
stud. GO
- Meinungsbild
- Öffentlichkeit
- GO: teilweise oder vollständige Ablösung der Sitzungsleitung für die aktuelle Sitzung
- GO: teilweise oder vollständige Abwahl der Sitzungsleitung
- GO: geheime Abstimmung
- Minderheitenschutz
- AntiDis?
- Tagesordnung
- Am Schluss der Beratung haben die jeweiligen Antragsteller_innen und Berichterstatter_innen das Recht auf ein kurzes Schlusswort.
- Bei Vorliegen mehrerer Anträge wird über inhaltlich weiterführende Anträge zuerst abgestimmt. Über Änderungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Diese Reihenfolge legt im Zweifelsfall die Sitzungsleitung fest.
- Jedes gwählte Mitglied eines Organes hat grundsätzlich eine Stimme. (? , Abweichung?)
- Öffentlichkeit (?)
- Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
- Rede- & Antragsrecht: nur im Speziellen?
GrundO StuRa
- Anzahl SprecherInnen? (fiction)
GO StuRa
- die Termine für die ordentlichen Sitzungen der folgende Amtsperiode des StuRa festlegen & veröffentlichen. Dabei die Termine für die Rechenschaftsberichte festlegen.
- Außerordentliche Sitzungen durch: Verlangen 1/4 der Mitglieder , und SprecherInnen? ...
- (Öffentlichkeit)
WahlO
- "Drecks-Briefwahl" (Zitat Paul Riegel)
- §2 Abs. 3 Nr. : "mit Annahme der Wahl." zu "mit Annahme der Wahl aller Gewählten des jeweiligen Organs."
PlebO
- kann auch für Fachschaften gelten
sonst so
- war da schon was (zB in Verwaltung) wie:"Sämtliche einem Mitglied der Student_innenschaft im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die studentische Selbstverwaltung von dem Amtsvorgänger oder der Amtsvorgängerin oder von Dritten überlassenen oder übermittelten Akten, Briefe, Telefaxe, Daten, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Materialien, sonstige Unterlagen und sonstige Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung der Tätigkeit der Student_innenschaft, vertreten durch den Student_innenRat, zu übergeben. Das gleiche gilt für die im Rahmen dieser Tätigkeit erbrachten Projekt- und Arbeitsergebnisse. Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen."
- Ableben und Tod: Ende von Amtszeit und ähnliches <- geregelt?
- Datenschutz
- Arbeitsschutz