StuRa Diskussion:Evaluationsordnung HTW Dresden/Dokument

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Bemerkungen zum Entwurf Evalutionsordnung

Allgemein
Ich finde es gut, dass nach langem hin und her endliche eine allgemeine Ordnung zur Verbesserung der Studienbedingungen der HTW verfasst wird. Nach meinem Informationen soll die vorliegende Ordnung bewusst Gestaltungsspielräume für die Fakultäten lassen. Persönlich finde ich dieses Vorgehen auch richtig, wenn dabei auf einen Mindeststandard wertgelegt wird. Die Aufgabe des Referates QM muss dabei sein, gemeinsam mit Vertretern der einzelnen Fachschaften die Einhaltung dieses Standards zu sichern. Des Weiteren finde ich es positive das dem Dekan nun endlich Rechte zum Umgang mit den Ergebnissen der Befragungen eingeräumt werden. Trotz des altbekannten Arguments der Lehrenden von "der Freiheit von Forschung und Lehre" kann nun endlich auf sie etwas Druck zur Veränderung ausgeübt werden. Zusätzlich wird auch eine verbindliche Regelung geschaffen, das jeder Bachelor- und Masterstudiengang einem Akkreditierungsverfahren durchlaufen muss.
Leider befasst sich der Entwurf hauptsächlich mit der Evaluation der Lehre, lässt dabei die Evaluation der Verwaltung sowie der Gleichstellung außer acht. Des Weiteren entsteht eine zusätzlich Belastung des Dekan und damit die Gefahr, dass die Qualitätssteigerung nicht Mittelpunkt der Fakultät wird. Aus meiner Sicht sollten paritätisch besetzte Kommissionen gebildet werden die den Dekan entlasten und gleichzeitig eine Kontrollfunktion übernehmen.
§ 1 Geltungsbereich
Worin liegt der Unterschied, nach §1 (2) der Unterschied zwischen einem MItglied und einem Angehörigen der HTW?
§ 2 Ziele und Gegenstand
Im Satz (5) und (6) wird die Evaluation der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages sowie der Evaluation der Organisationseinheiten erwähnt. Leider bleiben dabei Fragen nach Zuständigkeit und Durchführung offen. Auch in den weiteren Abschnitten bleibt dieser Entwurf den Antworten fern.
§ 3 Zuständigkeit
Hier wird nur von der Zuständigkeit für die Evaluation der Lehre gesprochen.
Es fehlen, wie oben erwähnt, die Zuständigkeiten für die Evaluation des Gleichstellungsauftrages und Organisationseinheiten.

[;§ 4 Evaluationsverfahren

Hier sollte im 2. Satz zu den Unternehmensbefragungen geklärt werden, wer befragt wird. Sollen die Unetrnehmen die Studenten bewerten oder die Studenten die Unternehmen?]
§ 5 Evaluation der Lehre
Nach Satz 2 soll die Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen der Fakultätsrat treffen. Ich denke, die Studienkommissionen sollten diese Entscheidung treffen, da sich durch den näheren Kontakt zu den Studierenden und der paritätischen Besetzung die studentischen Vertreter mehr Einflussnehmen können.
Im Satz 3 fehlt die für uns sehr wichtige Angabe durch wem die Ergebnisse bekannt gegeben werden sollen. hier ist es auch wichtig wie das Bekanntgeben überwacht werden soll. Da nach Erfahrung des FSR WiWi die Lehrenden etwas, trotz einem Fakultätsratsbeschluss, etwas nachlässig umgehen.
Im Satz 5 sollten die Lehrenden, wegen der Transparenz, nicht nur den Dekan, sondern mindestens die Studienkommission des Studiengang unterrichten, in dem die Lehrveranstaltungen gehalten. Oder ggf. den jeweiligen FSR.
Zum Satz 8, eine Beteiligung von min. 60% ist nach der Erfahrung des FSR WiWi unrealistisch. Da man in der Regel eine Beteiligung von 25% erreicht. Sollte diese Grenze aufrechterhalten werden, sind (positiv gesagt) die meisten meisten Evaluationsergebnisse anfechtbar.