Krankenversicherung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
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Pflicht während des Studiums

Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 nicht immatrikuliert werden. Demnach müssten Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 exmatrikuliert werden.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Studierende BAföG bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen.

Wiki

Siehe auch

Weblinks