Parität
paritätische Besetzung[Bearbeiten]
Wenn nur von einer paritätischen Besetzung gesprochen (geschrieben) wird, dann geht es üblicher Weise um die Parität (als Hälftigkeit) von uns Studentinnen und Studenten. Typischster Fall ist die Zusammensetzung der StuKo.
Viertelparität[Bearbeiten]
Üblicher Weise gibt es an Hochschulen 4 Mitgliedergruppen. Bei einer #Viertelparität wird jeder dieser vier Mitgliedergruppen der gleiche Teil an Sitzen (Stimmen als Stimmberechtigungen) zugestanden. Damit wird suggeriert, dass jede Mitgliedergruppe gleich viel Wert ist.
- Siehe auch
Drittelparität[Bearbeiten]
Die #Drittelparität kann als Variante der #Viertelparität betrachtet werden. Das grobe Konzept der Gleichwertigkeit von den Mitgliedergruppen ist gleich. Der Unterschied ist Bewertung der Mitgliedergruppe#Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kommt zur Zusammenfassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Mitgliedergruppe. Eine Unterscheidung zwischen akademischen (wissenschaftlichen) und sonstigen (administrativen bzw. verwaltungstechnischen) gibt es bei der #Drittelparität nicht.
An unserer HTW Dresden gibt es ("selbstbestimmt" durch die Grundordnung HTW Dresden) eine Zusammenfassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Demnach gäbe es nach dem Prinzip #Viertelparität wohl eher eine #Drittelparität an unserer HTW Dresden.
Die Forderung nach einer #Drittelparität statt einer #Viertelparität unterstellt aber immer, dass die sonst üblichen Unterscheidung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (akademische und sonstige) keine unterschiedlichen Interessen zur Folge hat. Das kann aber bezweifelt werden.