Diskussion:Zusammenwirkungsordnung
Doppelte Verneinung
Im Abschnitt Idee Zusammenwirkungsordnung steht unter 4. Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.: "Den Willen zur grundsätzlichen Ablehnung [...] soll so ausgeschlossen werden." Ist da nicht eine Verneinung zu viel?