StuRa:Evaluationsordnung HTW Dresden/Stellungnahme/10-01-10

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Stellungnahme zum Entwurf der Evaluationsordnung der HTW Dresden

Der Studenteninnen- und Studentenrat der HTW Dresden begrüßt, dass eine allgemeine Ordnung zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen der HTW eingeführt werden wird. Mit dieser Ordnung wird zukünftig fakultätsübergreifend ein Mindeststandard gelegt. Des Weiteren finden wir es positiv, dass dem Dekan mehr Rechte im Umgang mit den Ergebnissen der Befragung eingeräumt werden, sowie ein Recht weitere Maßnahmen einzuleiten. 

Der vorliegende Entwurf bezieht sich zum größten Teil nur auf die Evaluation der Lehre. So vermissen wir zum Beispiel klare Aussagen über die Evaluation der Verwaltung bzw. Organisationseinheiten sowie der Gleichstellung. Die Ergebnisse der Befragung sollten aktiver gegenüber den Studenten der HTW publiziert werden. Wir halten es für wichtig, den Studenten die Ergebnisse zu präsentieren. Aus unserer Sicht ist hier §5 Absatz 3 unzureichend. Es ist fraglich, ob die Lehrenden die Ergebnisse in gebührender Form präsentieren. Nach Erfahrung der studentischen Initiative KVP des FSR WiWi kann man den einzelnen Studenten nur zur Teilnahme motivieren, in dem man ihn klar mit den Ergebnissen konfrontiert. Eine öffentlich ausgehängte Ergebnismatrix, wie zum Beispiel in der Fakultät Informatik an der TU Dresden, wäre hier ein Vorschlag unsererseits.

Nachfolgend werden unsere Änderungsvorschläge und Erweiterungswünsche sowie die Kommentierung zu den einzelnen Paragraphen aufgezeigt:


§3 Zuständigkeit

Der Satz 2 im Absatz 2

„Für die Evaluation der Leistungen bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages ist das Rektorat verantwortlich.“

möge entfernt werden.

Dafür sollte ein 3. Absatz mit:

„Das Rektorat ist für die Durchführung der Evaluation bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages verantwortlich.“

eingefügt werden und um:

„Das Rektorat ist für die Durchführung der Evaluation der Verwaltung verantwortlich. Hierbei sind auch die Verwaltungen der Fakultäten zu berücksichtigen.“

erweitert werden.

§5 Evaluation der Lehre

Im Absatz 2 sollte Satz 3

„Bei der Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen müssen mindestens 50% die Zustimmung der Studierenden im Fakultätsrat haben.“

durch

„Die Auswahl der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen wird vom Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachschaftsrat beschlossenen.“

werden.

Im 3. Absatz Satz 2

„Die Ergebnisse der Befragung werden den Teilnehmern der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.“

Hier ist unklar durch wen die Ergebnisse den Teilnehmern präsentiert werden. Wer kontrolliert dabei, ob das auch geschieht?

Dieser Satz könnte durch:

„Die Ergebnisse der Befragung werden den Teilnehmern der Lehrveranstaltung durch den Lehrenden im Beisein des Evaluationsbeauftragten oder eines Mitgliedes der Studienkommission oder eines Mitgliedes des Fachschaftsrates bekannt gegeben.“

ersetzt werden.

Der Absatz 7:

„Über die Durchführung der Befragung von Absolventen, Lehrenden und Unternehmen entscheidet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Rektorat.“

sollte vollständig durch:

„Über die Durchführung der Befragung von Absolventen, Lehrenden und Unternehmen entscheidet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Rektorat und dem zuständigen Fachschaftsrat.“

ersetzt werden.

Der Absatz 8:

„Bei jeder Befragung sollte eine Beteilung von mindestens 60 % angestrebt werden, denn nur dann sind die Ergebnisse aussagekräftig. Bei geringerer Beteiligung sind die Ergebnisse mit der gebotenen Vorsicht zu interpretieren, da die Aussagen nicht mehr repräsentativ für alle Studierenden sein müssen.“

ist aus unserer Sicht fragwürdig.

Nach der Erfahrung der studentischen Initiative KVP des FSR WiWi liegt die Beteiligung bei ca. 30%. Sollte das in Zukunft so bleiben, wären damit die meisten Ergebnisse nach offizieller Lesart nicht repräsentativ und führen den gesamten Prozess ad absurdum. Gähnend leere Hörsäle und damit ein Desinteresse an der Lehrveranstaltung seitens der Studenten schlagen sich auch in einer geringen Beteiligung wider, sind aber ein offensichtliches Alarmzeichen.

Der Absatz 9:

„Der Dekan erhält die Ergebnisse der Befragungen auf veranstaltungsbezogener Ebene von der Studienkommission. Ihm obliegt es in Anknüpfung an die Ergebnisse Gespräche mit den Lehrenden zu führen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.“

sollte durch

„Der Dekan und der zuständige Fachschaftsrat erhalten die Ergebnisse der Befragungen auf veranstaltungsbezogener Ebene von der Studienkommission. Auf Verlangen der Studienkommission, des Dekans oder des Fachschaftsrates sind Gespräche mit den Lehrenden zu führen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Bei dem Gespräch sollte jeweils ein Mitglied des Dekanates oder der Studienkommission und ein Vertreter des Fachschaftsrates anwesend sein.“

ersetzt werden.

§9 Maßnahmen

Im Absatz 2 sollte Satz 2

„Von den Dekanen und dem Rektorat sind in Auswertung der Lehr- und Forschungsberichte sowie der Akkreditierungsgutachten und des Frauenförderplanes Maßnahmen abzuleiten, die der Qualitätssicherung in Lehre und Forschung dienen.“

durch

„Von den Dekanen und dem Rektorat sind in Auswertung der Lehr- und Forschungsberichte, der Akkreditierungsgutachten, des Frauenförderplanes, der Ergebnisse der Evaluationen, den Beschwerden aus den Studienkommissionen oder Fachschaftsräten Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen, die der Qualitätssicherung und -verbesserung in Lehre und Forschung dienen.“

ersetzt werden.