Prozesskostenhilfe

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Basierend auf der Webseite des Bundesminsiterium für Justiz und Verbraucherschutz[1], dem Wikipedia-Artikel "w:Prozesskostenhilfe" und einem Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk lässt sich die Prozesskostenhilfe (welche auch als "PKH" abgekürzt wird und früher als "Armenrecht" bezeichnet wurde) als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschreiben.

Ich bin allerdings kein Fachmann auf diesem Gebiet. Bei konkreten Fragen, sollte besser ein solcher befragt werden.

Möglicherweise hilft nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in einer Rechtsberatung, wobei auch gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden kann.


siehe auch


Prozesskostenhilfe/Informationsmaterial

Weblinks