Rechtsberatung
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe, abgekürzt PKH und früher als Armenrecht bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden. Zu den Kriterien gehören neben der Bedürftigkeit auch Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit. [1] Durch die PKH soll es jedem, unabhängig von seiner finanziellen Situation, möglich sein, seine Rechte wahrnehmen (und falls nötig auch einklagen) zu können. Beantragen kann man sie per Formular Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe".
Es sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände.
Das Nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden.
Prozesskostenhilfe Weblinks
- Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk: "Keine Zwei-Klassen-Justiz schaffen - Die geplante Reform der Prozesskostenhilfe stößt auf Gegenwehr" aus dem Jahr 2008
- http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
- Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe"
Prozesskostenhilfe Informationsmaterial
Siehe auch
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- wikipedia:de:Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen
- Prozesskostenhilfe
- Rechtsnormen
Weblinks
- CAZ: Artikel Rechtsberatung: Gerd Sureck hilft Studenten zur Rechtsberatung beim Studentenwerk Dresden 2015-11-18
- Dresden: Beratungsstelle Lehrlauf vom Jugendamt (für Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren)