Barrierefreies Studieren
Allgemein
- Bereich barrierefreies Studieren des StuRa auf der Website
- Bereich barrierefreies Studieren
- Jede Prüfungsordnung der HTW Dresden sieht eine Klausel zur Abweichung von Prüfungsverfahren vor, um auf bestimmte Bedürfnisse einzugehen
- sogenannter Nachteilsausgleich
- Grundlage: § 16 Satz 4 HRG
- Von der Hochschule kann eine Anpassung ihrer Angebote verlangt werden (§ 2 Abs. 4 Satz 2 HRG).
Material
- DSW: Online-Bibliothek zum Thema "Studium und Behinderung"
- BR.de > Fernsehen > BR Fernsehen > (Doku-Reihe) Stolperstein Leben mit Behinderung
- Empfehlung zur Verankerung von Nachteilsausgleichen in Bezug auf Studienzulassung, Workload sowieStudien- und Prüfungsmodifikationen