Gremiensemester
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Unterschiede
- Nichtanrechnung der Studienzeit (gemäß SächsHSG)
- BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus (gemäß BAföG)
Grundlage Nichtanrechnung
Im Folgenden wird nur Bezug auf die Nichtanrechnung der Studienzeit genommen, denn diese kann an jeder Hochschule anders umgesetzt werden. Jedoch gibt es weitere "Vorzüge" durch die Mitwirkung.
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert sachsenweit auf § 20 Absatz 4 SächsHSG.
An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die Immatrikulationsordnung. Diese wurde bei der 116. Sitzung des Senates verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem Prorektorat Lehre und Studium.
Antragsberechtigung
Alle Mitglieder der Organe unabhängig von der Stimmberechtigung.
Antrag
Das Dezernat Studienangelegenheiten hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen Antrag erarbeitet.
Nachweise
Für das erfolgreiche Verfahren bedarf es der Bestätigung über Mitwirkung. Diese sind zu erhalten für
- stimmberechtigte Mitglieder der Organe durch die Gremienbetreuung des Rektorates und
- beratende, aber über den Mindestumfang eines stimmberechtigten Mitgliedes hinaus mitwirkende, Mitglieder bei dem jeweiligen Organ.
Verfahren
- Der Antrag ist im StudSek zu erhalten.
- Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte (das ist für die Bewilligung des Antrages nebensächlich) keine Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden.
- Der Antrag ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im StudSek fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben.
- Nach dem Vermerk des StudSek kann dann die richtige Immatrikulationsbescheinigung erstellt werden.
Auswirkungen
- Ablegen von Prüfungen
- eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig
- Möglichkeit zu Freischüsssen
- keine direkte Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG