StuRa:Beschluss
Grundsätzlich sind Beschlüsse nicht transient. Jedoch verfallen manche Beschlüsse durch Fristen oder ähnliches. Das gilt nicht für Grundsatzbeschlüsse.
Besonderheiten
Wahlen
Finanzen
Grundsatz
Derartige Beschlüsse zeichnen sich durch Persistenz aus. Daher ist hier besonders auf die permanente Verwaltung und Weitergabe der Beschlüsse zu achten. Dazu soll die Kategorie:Beschlussverwaltung dienen.
Forderung
Derartige Beschlüsse bedürfen der Umsetzung Dritter, deren Entscheidung das Organ nicht allein bestimmen kann. Die persistenten Beschlüssen sollten ergänzend in einem Forderungskatalog verwaltet und bekannt gemacht werden.