Präsidium/Konstituierung
Festlegung der Aufgaben
verpflichtende Aufgaben
freiwillige Aufgaben
eigene Projekte
Verteilung von Aufgaben
Klärung zu eigenen Verfahren
Verfahren zur Entscheidungsfindung für das Zuweisen von Anträgen
Innerhalb des StuRa sollte es klar sein, dass grundsätzlich Anträge an das Präsidium zu richten sind.
Das Präsidium hat die Kompetenz darüber zu entscheiden durch wen ein Beschluss gefasst werden soll. Also das Präsidium entscheidet wer den Beschuss fassen darf. Dabei muss das Präsidium anhand von Ordnungen ermitteln wer dazu ein Beschluss fassen darf.
Letztlich ergibt sich daraus, dass das Präsidium entscheidet bei wem welcher Antrag auf der Tagesordnung landet und beschlossen werden kann. Selbstverständlich ist zu beobachten, dass Anträge nicht - etwa durch Änderungsanträge - so geändert werden, dass sie an anderer Stelle behandelt werden müssten.