Wichtiger Grund

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 21. Februar 2020, 20:22 Uhr von JohannBoxberger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grunde…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grundes.

Als wichtiger Grund gilt die Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Fall.

Als Gründe kommen zum Beispiel in Frage:

  • anhaltende Krankheit,
  • außergewöhnliche persönliche und dienstliche Belastungen durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
  • die Behinderung der Berufs- oder Erwerbstätigkeit durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
  • die Behinderung der Fürsorge für die Familie durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe oder
  • die Ausübung eines öffentlichen Amtes, die mit der Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe nicht vereinbar ist.


Vorkommen