Wichtiger Grund
Um die Übernahme einer Funktion in der Selbstverwaltung der Hochschule oder der Studentinnen- und Studentenschaft abzulehnen, bedarf es eines wichtigen Grundes.
Als wichtiger Grund gilt die Grenze der Zumutbarkeit im konkreten Fall.
Als Gründe kommen zum Beispiel in Frage:
- anhaltende Krankheit,
- außergewöhnliche persönliche und dienstliche Belastungen durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
- die Behinderung der Berufs- oder Erwerbstätigkeit durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe,
- die Behinderung der Fürsorge für die Familie durch die Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe oder
- die Ausübung eines öffentlichen Amtes, die mit der Übernahme der Selbstverwaltungsaufgabe nicht vereinbar ist.
Vorkommen
- Wahlordnung/Dokument#.C2.A7_17_Annahme_der_Wahl (Veraltet!)