StuRa Diskussion:Grundordnung/Erklärung
SächsHSG prüfen[Bearbeiten]
Es sollten alle für die Organe relevanten Teile im SächsHSG angegeben werden. Z.B. § 53 Absatz 4 Satz 1 - 3.
Es sollten alle für die Organe relevanten Teile im SächsHSG angegeben werden. Z.B. § 53 Absatz 4 Satz 1 - 3.