StuRa:Haushaltsplan

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Der StuRa muss jährlich Haushaltspläne aufstellen.

Bedeutung[Bearbeiten]

Was ein Haushaltsplan ist, ist in § 2 SäHO definiert.

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Zudem ist er die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen.

Der Haushaltsplan ist, gemeinsam mit dazugehörigen Ordnungen, Dreh- und Angelpunkt des Finanzwesens. Um sich das zu verdeutlichen, kann Abschnitt 8 Verfassung des Freistaates Sachsen herangezogen werden.

Grundlage[Bearbeiten]

Erstellung[Bearbeiten]

Es kann wie folgt herangegangen werden:

Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der für das Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten
  • Zur Orientierung kann der Haushaltsplan des Vorjahres dienen.
  • Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden:
    • Verwendete Mittel der der Vorjahre heranziehen.
    • Die verantwortlichen Referatsleitungen um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten.
      • Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung
      • (potentiellen) Erfüllungsgrad ansetzen
    • Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen Referatsleitungen mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen.
  • Untergliederung in entsprechende Kalkulation:
    • Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen)
    • allgemeine (Verbesserung der Studienbedingungen zur Aufnahme des Studiums an unserer Hochschule) oder konkrete (Veranstaltung der Erstsemestereinführung durch den StuRa und Mentoring der neuen Studentinnen und Studenten) Verwendung
    • Bewältigung durch die Hochschule, Mitglieder (der Studentinnen- und Studentenschaft) oder Externe (Schlüssel mit Faktoren für dem gesamten Haushaltsplan festlegen)
Ermittlung durch die einzelnen Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft zu entrichtenden Beiträge
  • Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der Semesterbeiträge für innerhalb des Haushaltsplanes.

Details[Bearbeiten]

Gliederung[Bearbeiten]

§ 13 FO schreibt eine Gliederung des Haushaltsplanes vor. Grundzüge können auch § 13 SäHO entnommen werden.

Gesamtplan[Bearbeiten]

Der Gesamtplan ist die Übersicht des Haushaltsplans. Praktisch ist es die Zusammenfassung (Übersicht) der #Einzelpläne.

Einzelpläne[Bearbeiten]

Die "Haushaltsstellen" ergeben sich aus der bestehenden (bekannt geplanten) Gliederung der Studentinnen- und Studentenschaft, insbesondere des StuRa.

Verabschiedung[Bearbeiten]

Tatsächlich ist ein Haushaltsplan eine (Art) Ordnung. Beim SLT wird beispielsweise auch direkt von der Haushaltsgesetzgebung. Der Haushaltsplan wird […] durch das Haushaltsgesetz festgestellt., heißt es in Artikel 93 Verfassung des Freistaates Sachsen.

Praktisch muss ja ohnehin zu erhebende Beitrag, und damit die Beitragsordnung, befasst werden. Selbstverständlich sollte sich dabei bemüht werden, dass große Sprünge vermieden werden. Mit Rücklagen (Vermögen) kann, wenn möglich, versucht werden, dass ein Abfedern ermöglicht wird.

Nachtragshaushalt[Bearbeiten]

Haushaltspläne[Bearbeiten]

Wiki[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]