StuRa:FSR MV:Akkreditierung/FaTaMa 2011

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Inhalte[Bearbeiten]

Bolongna-Prozess[Bearbeiten]

  • Qualitätssicherung
    • 1991 erste Bologna Konferenz
    • Strukturen mussten geschaffen werden, damit die Ziele (Vergleichbarkeit...) auch umgesetzt werden
    • Akkreditierungssystem kann nur überprüfen, ob Mindeststandards eingehalten sind
      • QM Systeme müssen ausgebaut werden
  • Mobilität
  • Lebenslanges Lernen
  • Soziale Dimension
  • Studienstruktur
  • Anerkennung von Studienleistungen
  • Qualifikationsrahmen

Mobilität[Bearbeiten]

Vertikale Mobilität[Bearbeiten]

  • Mobilität zwischen Abschlüssen
  • Probleme hier mit verschiedenen Inhalten

Horizontale Mobilität[Bearbeiten]

  • Auslandssemester, Wechsel der Uni im Semester

Studienstruktur[Bearbeiten]

  • Umsetzung als Bachelor-/Mastersystem

Zulassung[Bearbeiten]

  • Vorleistungsordnung wo drinsteht, was du haben musst
  • es fehlt eine einheitliche Regelung
  • Rahmenbedingungen auf -bundes- oder Landesebene müssen gesetzt werden

Lebenslanges Lernen / Qualifikationsrahmen[Bearbeiten]

  • jeder kann sic im laufe seines Lebens bildungstechnisch nochmal Umorientieren

Relevante Gremien[Bearbeiten]

(png organigramm einfügen)

  • HRK - Mitgliederverband ( dadurch Freiwillige Mitgliedschaft der Hochschulen)
    • kritisch zu sehen HRK oft gleichgesetzt mit Stimme der Hochschule
    • HRK hat Bolognazentrum -> schuldig am Bolognareader
  • Akkreditierungspool
    • erstellt Akkreditierungsvorgaben
    • es ist nicht zulässig, das bei Akkreditierung die Zahl der Kredits für Modul vorgegeben werden
  • fzs
    • nur sehr geringer Anteil der Studierenden ist in dt. dort organisiert
    • kommt einem Bundesweitem Dachverband der Studierenden am nächsten

relevante Dokumente[Bearbeiten]

  • Bologna-Folgekonferenz
  • Europäische BildungsministerInnenkonfernz
    • Qualifikationsrahmen für europäische Hoschulabschlüsse
    • EQR
  • Lissabon-Konvention
    • Regelt Anerkennung von Studienleistungen
  • Richtlinien zur Qualitätssicherung
  • KMK
  • BMBF
  • Akkreditierungsrat
  • Bildungsministerien der Länder

Diskussion des Workshops/ Klärung von Fragen[Bearbeiten]

Wie häufig muss akkreditiert werden ???

  • länderabhängig
  • bei Einführung, nach 5 Jahren, danach alle 7 Jahre
  • es können aber auch kürzere Fristen gegeben werden

Master/Diblom/Bachelor[Bearbeiten]

  • nur als mehrstufiges Modell möglich, also Diplom/Master, Bachelor-/Master

Anzahl der ECTS Punkte[Bearbeiten]

  • 2 ECTS-cp sind sinnlos, reicht nur für 1 1/2 h Vorslesungszeit die Woche, nicht für lernen von Prüfungen
  • Zahl der ECTS-cp muss abhängig vom Arbeitsaufwand-> Reakkreditierungsrelevant