Beschluss zur Ausfertigung freigegeben

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 17. August 2020, 10:45 Uhr von AxelSchiller (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Von Organen und Gremien beschlossene Anträge werden mit Hilfe der Antrags- und Beschlussverwaltung, kurz ABV, in Papierform fixiert und dem Präsid…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Von Organen und Gremien beschlossene Anträge werden mit Hilfe der Antrags- und Beschlussverwaltung, kurz ABV, in Papierform fixiert und dem Präsidium zur Unterschrift vorgelegt.

Die Kategorisierung "Beschluss zur Ausfertigung freigegeben" wird dann gesetzt, wenn der Antrag formgerecht unterschriftsreif dem Präsidium zur Freigabe und Unterschrift vorliegt und lediglich gegengezeichnet werden muss.

Nach Leistung der Unterschrift wird die Kategorie vom Präsidium in "Beschluss ausgefertigt" geändert.