Anschaffung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 20. Januar 2021, 15:04 Uhr von AxelSchiller (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ablauf[Bearbeiten]

  1. Antrag (an passender Stelle) stellen
    • eventuell (bei Anschaffungen über 150,- bereits im Vorfeld drei) exemplarische Angebote einholen
  2. (zustimmenden) Beschluss fassen (lassen)
  3. ggf. konkretere Angebote einholen (#Angebotsvergleich)
  4. (begründete) Auswahl treffen

' Antragsteller (oder Referatsleitung?) informierte den Bereich Mittelverwendung über Beschluss und bittet um Bestellung

  1. Beschaffung
    1. Bestellung nach Eingang der Bitte um Beschaffung auslösen
    2. Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
    3. Ware entgegennehmen
    4. Ware unverzüglich prüfen
  2. #Inventarisieren
  3. in Betrieb nehmen

Quellen[Bearbeiten]

besondere Quellen[Bearbeiten]

Gebrauchtes[Bearbeiten]

Gebrauchtes von unserer HTW Dresden[Bearbeiten]

Auch unserer Hochschule gibt gebrauchte Mobilien weiter, wenn sie an einer Stelle nicht mehr gebraucht werden.

Gebrauchtes wird sogar direkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten verkauft.

Das Spektrum der Gegenstände erstreckt sich von Mobiliar bis hin zu Messgeräten aus dem Laborbereich.

Gebrauchtgerätebörse HTW Dresden[Bearbeiten]

Es gibt eine sogenannte Gebrauchtgerätebörse. Sie wird als Datei verwaltet. Dazu wird immer wieder (etwa monatlich) eine Datei angepasst und (hochschulintern) auf der Website HTW Dresden veröffentlicht.

Der Weg zum Navigieren ist:

Startseite ---> Intern ---> Haushalt/Controlling ---> Inventarisierung ---> Überschrift Aussonderung / Verschrottung ---> Gebrauchtgerätebörse (Link zur PDF)
https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Intern_Neue_Hochschulsteuerung/Boerse_2014_12_12.pdf (abgerufen 2015-02-12)

Gebrauchtes von der TU Dresden[Bearbeiten]

Bei der TU Dresden#Aussonderung wird grundsätzlich unterschieden zwischen:

  • Umsetzung / Verkauf
    Es handelt sich um Gegenstände, die an der bisherigen Stelle nicht mehr benötigt werden, jedoch noch Wert besitzen. Bei Bedarf anderer Stellen, etwa innerhalb der TU Dresden werden sie umgesetzt (an andere Stelle verbracht) werden. Wohl müsste auch unsere HTW Dresden und ihre Studentinnen- und Studentenschaft Bedarf zur Umsetzung als andere Körperschaft öffentlichen Rechts (des Freistaates Sachsen) anmelden können und folglich als Umsetzung erhalten können. Ob überhaupt Geld für den "Kauf" (Wert an"Anschaffung") erhoben werden muss und wie dieser ermittelt wird, ist nicht bekannt.
  • Aussonderung / Umsetzung
    Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung Aussonderung ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen).

Angebotsvergleich[Bearbeiten]

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu der StuRa verpflichtet ist, sollte geprüft werden eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das kann (sollte) auch das (nachweisliche) Vergleichen von Angeboten beinhalten.

Gemäß FO haben wir uns das selbst für Anschaffungen für ab 150 € auferlegt.

Inventar[Bearbeiten]

Inventarisierung[Bearbeiten]

Eingangs sollte sich die Frage gestellt werden, ob eine Inventarisierung notwendig ist oder ob eine Inventarisierung zweckmäßig erscheint. Bei Lochern und Tackern kann das bezweifelt werden.

Grundsätzlich gilt, dass alles ab 410 € (keine #geringwertige Wirtschaftsgüter mehr) zu inventarisieren ist.

geringwertige Wirtschaftsgüter[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]