Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung
Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Mitwirkungsordnung hinterlegt werden.
Dabei handelt es sich um die Formulare
Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der [[Sachbearbeitung Administration & Organisation}} oder digital erfolgen.
Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.
Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der Nextcloud im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.