Überweisung
Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.
Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen.