Dekanin oder Dekan
Die Dekanin oder der Dekan leiten ihre jeweilge Fakultät. Sie oder er ist Mitglied des jeweiligen Dekanates.
Verweise im SächsHSG:
- § 9 Qualitätssicherung Abs. 3
- § 22 Rechte und Pflichten der Studenten Abs. 1 Satz 2 und 3
- § 46 Drittmittelfinanzierte Forschung Abs. 1
- § 49 Mitglieder und Angehörige der Hochschulen Abs. 1
- § 52 Wahlperioden und Amtszeiten
- § 60 Berufung von Professoren
- § 68 Freistellung der Professoren von Dienstaufgaben
- § 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren
- § 75 Regelung der Dienstaufgaben
- § 81 Senat
- § 81a Erweiterter Senat