Zusammenwirkungsordnung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 13. August 2010, 13:58 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (mögen die dauerhaften Bekenntnisse zur Vernetzung beginnen)
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Idee

Ziel einer derartigen Ordnung, sie kann auch gern anders bezeichnet werden, soll es sein, dass der StuRa seine Unterstützung für gewisse längerfristig bestehende Gruppen zum Ausdruck bringt. Somit kann auch ein dauerhaftes Bekenntnis zur Vernetzung abgegeben werden. So muss nicht jede Legislatur erneut ein Beschluss zur Unterstützung gefasst werden. Die neuen Mitglieder bekommen damit auch einen Eindruck der Positionen des vorherigen Legislaturen. Des Weiteren erhalten sie von Anbeginn eine Sammlung von als sinnvoll eingeschätzten Organisationen, die zur Zusammenarbeit geeignet erscheinen. Die Unterstützung kann selbstverständlich auf Widerruf durch Beschluss des StuRa enden.

Das kann heißen, das er,

  • sich "nur" bekennt
    • einfaches Schreiben (sodass Organisation sich auf die Unterstützung durch den StuRa berufen kann)
    • Darstellung auf der Website
  • Rede- und Antragsrecht einräumt (mit Verweis in der GO)
  • Ressourcen (Nutzung des Inventars) anbietet
  • regelmäßig geplante Mittel bereitstellt (mit Verweis in der FO)

Das könnte sich beziehen auf:

Bedingt durch die Dauerhaftigkeit, zweckmäßig Somit besteht der Bedarf der Dokumentation, die beispielsweise in einer Liste geführt werden kann.