StuRa:Selbstverwaltung
Selbstverwaltung ist das Recht einer Organisationen, oftmals Körperschaften, ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von Ordnungen. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer Ordnung oder einer einmaligen Reglung werden Beschlüsse gefasst. Es ist auch durch eine Rechtsnorm festgelegt durch wen, also welches Organ, und wie, also durch welches Verfahren die Beschlüsse gefasst werden.
Es gibt das Recht der Selbstverwaltung der Hochschule. Des Weiteren gibt es das Recht der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im gleichen Gesetz, getrennt geregelt sind.