Diskussion:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument
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Es sollte nicht das Rektorat (vertreten durch den Rektor) sein, sondern die HTW Dresden (vertreten durch das Rektorat), oder? Folglich sollte es dann auch nicht der StuRa (vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher), sondern die Studentinnen- und Studentenschaft (vertreten durch den StuRa) sein. Möge ich dafür geschlagen werden, sollte das schon abschließend diskutiert wurden sein. Mir stellt sich nur gerade die Frage: Nicht nur die Organe vereinbaren etwas für sich, sondern das soll für die gesamten Körperschaften gelten.
Bezeichnung der Beteiligten
Partner oder Kooperierenden oder Beteiligten oder Parteien oder ...
Bezeichnung der studentischen Selbstverwaltung
Studierendenschaft oder Studentinnen- und Studentenschaft oder studentische Selbstverwaltung (studentischen Selbstverwaltung) oder StuRa oder ...
einzelne Abschnitte
Präambel
Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Ersetze
- Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.
durch
- Diese Vereinbarung soll die getroffenen Absprachen, zwischen der Hochschule und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen. Dafür ergibt sich eine Zweckmäßigkeit durch den, nicht allein unsere Hochschule betreffende, ungleich häufigen Wechsel der Studierenden.
denn
- Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.
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Leitlinien der Vereinbarung
Frage:
- -- PaulRiegel
Bei
- Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.
bedeutet das ja, dass alle Einigungen Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass du gewisse Inhalte hier nicht haben wolltest. Besinne ich mich richtig, dass cp durch den Erwerb von Kompetenzen gemäß Bologna durch geleistete Gremientätigkeit dafür ein Beispiel war? Daher könnte o.g. Text dann ersetzt werden durch
- Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielter Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen.
I.O.? Im Übrigen meine ich, dass es wohl kaum etwas geben kann, was nicht in diese Vereinbarung passen könnte, aber gern folge ich dir.
Koordination und Abstimmung
Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Ersetze
- Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.
durch
- Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung und Durchführung ein.
denn
- Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.
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Informationsaustausch
- zu überarbeiten!
- :-D :-D :-D
Das ewige Formulierungsproblem!
Wer ein Feed zu Neuigkeiten und Änderungen anbietet, muss den anderen nicht manuell informieren. Und das in schön!
Die beste Formulierung gewinnt ein Eis (bei Netto oder Rewe von mir geholt)!
-- PaulRiegel 21:13, 21. Nov 2010 (CET)
Kooperation
Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Streiche
- Dies gilt nicht für den Fall, dass dadurch die Interessen eines Partners verletzt werden.
denn
- Ich meine es nicht besonders aufführen zu müssen.
- Dabei fällt mir auf, dass es vielleicht sogar doch einen Unterschied macht, wer Partner ist.
Bereitstellung von Räumen
- zu überarbeiten!
Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Ersetze
- Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.
durch
- Der Studierendenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.
, denn
- Damit entfällt HTW Dresden oder Rektorat, denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
- Möge die S523, wie bereits gemäß dem Firmenadressbuch zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.
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Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Gliedere
- Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.
aus, denn
- das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.
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Schlüsselnutzung
Bereitstellung von Räumen
Vorschlag:
- -- PaulRiegel
Ersetze
- Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
- Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
- Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.
durch
- Für die Verwaltungsräume der Studierendenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Die Listen zählen die Personen auf, die einen Schlüssel für den Zugang zur Nutzung des jeweiligen Verwaltungsraumes erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat oder Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
- Für jeden Raum befindet sich mindestens ein Schlüssel, der zur Leihe für die Dauer der Nutzung des Raumes bereitgestellt werden kann, beim Wachdienst.
- Weitere verfügbare Schlüssel können zeitlich befristet auf Dauer von Personen ausgeliehen werden. Zur Berechtigung ist ein Nachweis des jeweiligen Organes der Hausverwaltung vorzulegen und der Empfang zu unterzeichnen. Die Hausverwaltung sorgt für die Programmierung des Schlüssels der Person nach den Berechtigung. Bis zur Unterzeichnung der Rückgabe durch die Hausverwaltung ist die Person verantwortlich für den Schlüssel.
- Der Studierendenschaft werden für die Verwendung zur dauerhafte Leihe 4 Schlüssel je FSR und 20 für den StuRa bereitgestellt. Davon sind je FSR mindestens 2 und für den StuRa 10 Schlüssel für die dauerhafte Leihe zugesichert, die bei der Hausverwaltung verwahrt werden.
, denn
- So wäre es wohl das Beste! :-D
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