Bußgelder
Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren gegen den StuRa
Ruhestörung RaP II
Trotz und vielleicht wegen der den Hinweisen als Postwurfsendung bei den anliegenden Häusern zur möglichen außergewöhnlichen "Lärmbelästigung" durch RaP II, kam es zur Anzeige.
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Durch ein Schreiben 2010-12-01 wurde durch die Zentrale Bußgeldstelle mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde.