Prüfung
Abmelden
Das Abmelden von einer Prüfung erfolgt per Antrag. Der Antrag ist an das Prüfungsamt zu richten.
Eine Quittierung des Posteingang kann verlangt werden. Sollte das Prüfungsamt oder andere Stelle vom DezStud nicht bereit sein diese auszustellen, kann dazu ein Posteingangsstempel der Poststelle ersatzweise dienen.
Antrag zum Abmelden von Prüfungen
Das Dokument ist ein Vordruck des DezStud zum Abmelden von Prüfungen. Es ist auf der Website HTW Dresden zu finden.
Verfahren zum Abmelden
Die Frist zur Abgabe dieses Antrages ergibt sich aus der jeweiligen SPO.
Abmelden vom ersten Prüfungsversuch
Das Abmelden vom ersten Versuch (also ohne, dass ein Versuch vorher als nicht bestanden gezählt wurde) ist ein Recht. Dieses kann wiederholt in Anspruch genommen werden. Im Übrigen erscheint eine "Verschleppen" des Ablegens von Prüfungsleitungen wenig erstrebenswert. So kann es
Die Frist beträgt gemäß der MusterSPO eine Woche vor dem angekündigten Termin.
Abmelden von der ersten Wiederholungsprüfung
Abmelden von der zweiten Wiederholungsprüfung
Das Abmelden vom der zweiten Wiederholungsprüfung ist gemäß § 35 Absatz 3 Satz 5 SächsHSG nicht möglich.